Allgemeines Register des Bundesverfassungsgerichts

Allgemeines Register des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet ein Register für Eingaben, die noch nicht als förmliches verfassungsgerichtliches Verfahren behandelt werden. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Dort können offensichtlich unzureichende oder zunächst klärungsbedürftige Eingaben verwaltet und auf rechtliche Anforderungen hingewiesen werden

Beispiel

Eine formlose Eingabe ohne hinreichende Begründung wird zunächst im Allgemeinen Register geführt

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Objektive Wertordnung der Grundrechte

    Objektive Wertordnung der Grundrechte bezeichnet die Wirkung der Grundrechte als grundlegende Wertentscheidungen für die gesamte Rechtsordnung neben ihren subjektiven Abwehrrechten. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das…

  • Vorrang der Verfassung

    Vorrang der Verfassung bezeichnet den Grundsatz, dass alle staatlichen Rechtsnormen und Handlungen mit der Verfassung vereinbar sein müssen. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht…

  • Grundrechtsdogmatik

    Grundrechtsdogmatik bezeichnet die systematische Lehre von Struktur, Prüfung und Wirkung der Grundrechte. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Verfassungsrecht

    Das Verfassungsrecht umfasst die höchsten Rechtsnormen eines Staates und die Regeln über seine grundlegende Ordnung. Es bestimmt insbesondere Staatsstrukturprinzipien, Zuständigkeiten und Verfahren der Verfassungsorgane sowie die Grundrechte des Bürgers. In Deutschland ergibt sich das Bundesverfassungsrecht vor allem aus dem Grundgesetz. Einfaches Recht muss mit ihm vereinbar sein; Verstöße können in verfassungsgerichtlichen Verfahren überprüft werden. Teilbereiche…

  • |

    Tarifautonomie

    Tarifautonomie ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenständig durch Tarifverträge zu ordnen. Sie ist Bestandteil der Koalitionsfreiheit und begrenzt staatliche Einflussnahme. Tarifautonomie umfasst Bildung und Betätigung der Koalitionen, Tarifverhandlungen sowie grundsätzlich auch Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung tariflicher Ziele. Rechtliche Bedeutung Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Einfachgesetzlich prägt insbesondere…

  • Fragerecht des Abgeordneten

    Fragerecht des Abgeordneten bezeichnet das Recht eines Abgeordneten, von der Bundesregierung Informationen zu verlangen, die für die Wahrnehmung des Mandats erforderlich sind. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz,…