Annahme einer Verfassungsbeschwerde

Annahme einer Verfassungsbeschwerde bezeichnet die Entscheidung, eine Verfassungsbeschwerde zur inhaltlichen Entscheidung anzunehmen. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Nach § 93a BVerfGG ist die Annahme insbesondere bei grundsätzlicher Bedeutung oder zur Durchsetzung von Grundrechten angezeigt

Beispiel

Eine Kammer nimmt eine Beschwerde an, weil eine schwere Grundrechtsverletzung sonst fortbestehen würde

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Elternrecht

    Elternrecht bezeichnet das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • |

    Grundrechtskonkurrenz

    Grundrechtskonkurrenz bezeichnet die Frage, welche Grundrechte auf denselben staatlichen Vorgang anwendbar sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Mehrere Gewährleistungen können nebeneinander eingreifen, oder eine speziellere Norm kann eine allgemeinere verdrängen. Die Konkurrenzentscheidung betrifft Schutzbereich und Prüfungsmaßstab, nicht die Abwägung verschiedener Grundrechtsträger. Sie muss für jeden Sachverhaltsteil gesondert getroffen werden, die jeweilige Schutzrichtung berücksichtigen…

  • Staatliche Schulaufsicht

    Staatliche Schulaufsicht bezeichnet die verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates für Organisation, Inhalte und Kontrolle des Schulwesens. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte…

  • |

    Verfassungsimmanente Schranke

    Eine verfassungsimmanente Schranke begrenzt ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht durch kollidierendes Verfassungsrecht. Die Einschränkung folgt nicht aus einem ungeschriebenen allgemeinen Gemeinwohlvorbehalt, sondern ausschließlich aus Grundrechten Dritter oder sonstigen Rechtsgütern mit Verfassungsrang. Der Gesetzgeber muss den Konflikt auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit lösen. Beide Verfassungspositionen sind im Wege praktischer Konkordanz fallbezogen so zuzuordnen, dass…

  • Ewigkeitsklausel

    Die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG entzieht bestimmte Grundentscheidungen des Grundgesetzes jeder Verfassungsänderung. Geschützt sind die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung sowie die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze. Auch verfassungsändernde Zweidrittelmehrheiten dürfen diesen unveränderlichen Kern der Verfassungsordnung nicht antasten. Geschützte Grundsätze…

  • |

    Ministerielle Gegenzeichnung

    Ministerielle Gegenzeichnung ist die in Artikel 58 Grundgesetz vorgesehene Mitzeichnung bestimmter Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister. Sie verlagert die politische Verantwortung auf ein gegenüber dem Bundestag verantwortliches Regierungsmitglied und ist grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung des Präsidialakts. Ausgenommen sind insbesondere die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages nach…