Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rechtmäßiges Alternativverhalten beschreibt die hypothetische Frage, ob der tatbestandliche Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters mit Sicherheit oder jedenfalls nach dem maßgeblichen Beweismaß eingetreten wäre. Besonders bei Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten begrenzt die Figur die Erfolgszurechnung. Nur wenn gerade die Pflichtverletzung für den Erfolg relevant geworden ist, besteht der erforderliche Pflichtwidrigkeitszusammenhang; bloße abstrakte Regelverstöße genügen nicht.

Rechtliche Einordnung

Die Lehre vom rechtmäßigen Alternativverhalten konkretisiert den Pflichtwidrigkeitszusammenhang. Sie setzt einen festgestellten Sorgfaltsverstoß voraus und fragt nach dessen Bedeutung für den konkreten Erfolg.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Das tatsächliche Geschehen wird gedanklich durch pflichtgemäßes Verhalten ersetzt. Bleiben vernünftige Zweifel daran, dass der Erfolg dann ausgeblieben wäre, wirkt der Zweifel zugunsten des Angeklagten.

Rechtsfolge

Wäre derselbe Erfolg auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten, fehlt regelmäßig die spezifische Erfolgszurechnung. Möglich bleiben Strafbarkeit wegen anderer Delikte oder ordnungsrechtliche Folgen.

Beispiel

Ein Fahrer überschreitet die zulässige Geschwindigkeit. Ein Fußgänger springt jedoch so plötzlich vor das Fahrzeug, dass der Unfall nachweislich auch bei erlaubter Geschwindigkeit unvermeidbar gewesen wäre.

Häufige Fragen

Geht es um eine reale zweite Ursache?

Nein. Geprüft wird ein hypothetischer Verlauf bei pflichtgemäßem Verhalten.

Wer trägt Zweifel?

Im Strafverfahren gilt der Zweifelssatz zugunsten des Angeklagten.

Ist die Figur auf Fahrlässigkeit beschränkt?

Sie ist dort besonders wichtig, kann aber auch bei unechten Unterlassungsdelikten Bedeutung gewinnen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Fahrlässigkeit, Kausalität, Objektive Zurechnung. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten strafrecht-faq.de und das Strafgesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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