Verfahrenshindernis
Ein Verfahrenshindernis ist ein rechtlicher Umstand, der die Durchführung oder Fortsetzung eines Strafverfahrens unzulässig macht. Dazu zählen beispielsweise fehlender Strafantrag, eingetretene Verjährung, anderweitige Rechtskraft, dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit oder wirksame Immunität. Das Gericht prüft solche Hindernisse grundsätzlich von Amts wegen. Besteht das Hindernis bereits vor der Hauptverhandlung oder tritt es später ein, wird das Verfahren je nach Stadium durch Beschluss oder Urteil eingestellt. Die Schuldfrage wird dabei nicht abschließend entschieden.
Rechtliche Bedeutung
Verfahrenshindernisse betreffen die Zulässigkeit staatlicher Strafverfolgung, nicht die materielle Frage, ob der Angeklagte die Tat begangen hat.
Voraussetzungen und Folgen
Zweifel an tatsächlichen Voraussetzungen sind aufzuklären. Bleibt ein behebbares Hindernis nur vorübergehend bestehen, kann statt endgültiger Einstellung eine vorläufige Lösung geboten sein.
Beispiel
Nach Eröffnung des Hauptverfahrens stellt das Gericht fest, dass dieselbe Tat bereits rechtskräftig abgeurteilt wurde. Es stellt das neue Verfahren wegen Strafklageverbrauchs ein.
Häufige Fragen
Wer prüft das Hindernis?
Jedes befasste Strafgericht muss Verfahrenshindernisse grundsätzlich von Amts wegen beachten.
Ergeht immer ein Freispruch?
Nein. Regelmäßig wird das Verfahren eingestellt, weil keine Sachentscheidung zulässig ist.
Kann ein Hindernis wegfallen?
Manche Hindernisse sind behebbar oder vorübergehend, andere dauerhaft.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.