Sonderdelikt

Sonderdelikt ist eine Straftat, bei der nur eine Person mit einer besonderen gesetzlichen Eigenschaft oder Pflichtenstellung Täter sein kann. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Fehlt einem Beteiligten das besondere persönliche Merkmal, kommt regelmäßig nur Teilnahme in Betracht. Das Strafgesetzbuch regelt die Auswirkungen besonderer persönlicher Merkmale insbesondere in § 28 StGB.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Bestimmte Amtsdelikte können als Täter nur von einem Amtsträger begangen werden.

Häufige Fragen

Warum ist Sonderdelikt strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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