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Legalismus

Legalismus Legalismus bezeichnet im rechtsphilosophischen Zusammenhang eine starke Orientierung an gesetzten Regeln, institutioneller Zuständigkeit und regelgebundener Entscheidung. Rechtmäßigkeit wird dabei vor allem aus formeller Erzeugung und korrekter Anwendung des geltenden Rechts hergeleitet. Der Begriff kann neutral eine gesetzeszentrierte Ordnung beschreiben oder kritisch eine Haltung kennzeichnen, die Gerechtigkeit, Folgen und moralische Grenzen zu wenig berücksichtigt. Er ist vom historischen chinesischen Legalismus und vom bloßen Rechtspositivismus zu unterscheiden.

Einordnung

Legalistisches Denken stärkt Rechtssicherheit und institutionelle Verantwortlichkeit. Es verhindert, dass Amtsträger verbindliche Regeln allein nach persönlicher Überzeugung beiseiteschieben.

Bedeutung und Abgrenzung

Problematisch wird Legalismus, wenn formale Geltung als vollständige Rechtfertigung verstanden wird. Die Erfahrungen mit gesetzlichem Unrecht zeigen, dass Legalität und Legitimität auseinanderfallen können.

Beispiel

Ein Beamter vollzieht eine formal gültige, evident menschenverachtende Vorschrift und weist jede inhaltliche Prüfung mit dem Hinweis auf ihre Gesetzesform zurück. Die Kritik bezeichnet diese Haltung als Legalismus.

Häufige Fragen

Ist Legalismus dasselbe wie Rechtspositivismus?

Nein. Rechtspositivismus ist eine Theorie der Rechtsgeltung; Legalismus beschreibt meist eine besonders gesetzes- und regelzentrierte Haltung.

Hat Legalismus auch Vorteile?

Ja. Er fördert Berechenbarkeit, Zuständigkeitsklarheit und Gleichbehandlung.

Wo liegen seine Grenzen?

Bei höherrangigem Recht, Grundrechten und extremem gesetzlichem Unrecht.

Zusammenhänge und Quellen

Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.

Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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