Mondvertrag
Der Mondvertrag ist ein 1979 verabschiedetes völkerrechtliches Übereinkommen über die Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern. Er ergänzt für seine Vertragsparteien die allgemeinen Regeln des Weltraumrechts und bezeichnet den Mond und seine natürlichen Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit. Für eine künftig mögliche Ressourcenausbeutung sieht er die Errichtung einer internationalen Regelungsordnung vor. Der Vertrag trat 1984 in Kraft und bindet nicht allein aufgrund seiner Existenz sämtliche Staaten.
Ressourcen und begrenzter Vertragskreis
Artikel 11 schließt Eigentumsrechte am Mondboden und an noch lagernden natürlichen Ressourcen aus. Das vorgesehene internationale Regime soll unter anderem eine geordnete, sichere Nutzung und eine gerechte Verteilung der Vorteile ermöglichen. Die Vertragsbindung muss für jeden beteiligten Staat gesondert geprüft werden.
Beispiel
Ein Betreiber plant den Abbau von Bodenschätzen auf dem Mond. Sein Anwalt muss prüfen, welche Staaten beteiligt sind und welchen Weltraumverträgen sie angehören. Der Mondvertrag kann nicht ungeprüft als weltweit geltendes Bergrecht behandelt werden.
FAQ
Ist der Mondvertrag mit dem Weltraumvertrag identisch?
Nein. Er ist ein zusätzliches Übereinkommen mit eigenen Bestimmungen.
Gilt er für jeden Staat?
Als Vertrag bindet er grundsätzlich seine Vertragsparteien; daneben können andere Völkerrechtsregeln gelten.
Darf der Mond als Staatsgebiet beansprucht werden?
Nein. Auch der Mondvertrag weist nationale Aneignung zurück.
Verwandte Begriffe
Vertragsauslegung im Völkerrecht · Vertragsverletzung im Völkerrecht · Völkerrechtspersönlichkeit internationaler Organisationen · Tiefseeboden
Quellen und weiterführende Informationen
Mondvertrag: amtlicher Text in UNTS Band 1363 · Völkerrechtliche Verträge und Artikel 59 GG
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.