Anschlusszone
Die Anschlusszone ist eine seerechtliche Kontrollzone außerhalb des Küstenmeers, die höchstens bis 24 Seemeilen von den für die Küstenmeerbreite maßgeblichen Basislinien reichen darf. Nach Artikel 33 des UN-Seerechtsübereinkommens kann der Küstenstaat dort bestimmte Maßnahmen gegen Verstöße gegen seine Zoll-, Steuer-, Einwanderungs- und Gesundheitsvorschriften treffen. Die Zone wird dadurch nicht zum Staatsgebiet. Ihre Befugnisse sind sachlich…