Eheschließung

Die Eheschließung ist der gesetzlich geregelte Vorgang, durch den zwei Personen eine Ehe begründen. In Deutschland müssen die Verlobten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärungen dürfen grundsätzlich weder unter einer Bedingung noch unter einer Zeitbestimmung abgegeben werden. Vorher prüft das Standesamt insbesondere Identität, Ehefähigkeit und mögliche Eheverbote.

Form

Nur die standesamtliche Erklärung begründet die zivilrechtliche Ehe. Trauzeugen sind nicht erforderlich. Eine Stellvertretung bei der Erklärung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Beide Partner müssen ehefähig sein. Außerdem dürfen insbesondere keine bestehende Ehe und keine verbotene nahe Verwandtschaft entgegenstehen.

Beispiel

Eine ausschließlich private oder religiöse Zeremonie bewirkt keine Eheschließung nach deutschem Zivilrecht.

Häufige Fragen

Kann eine Ehe unter einer Bedingung geschlossen werden?

Nein. Die Eheschließungserklärungen müssen unbedingt und unbefristet sein.

Ist ein gemeinsamer Familienname erforderlich?

Nein. Die Namensführung ist von der Wirksamkeit der Eheschließung zu unterscheiden.

Verwandte Begriffe

Ehe, Ehefähigkeit, Eheaufhebung. Gesetzliche Grundlage sind insbesondere die §§ 1310 ff. BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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