Mieterhöhung

Die Mieterhöhung ist die Anhebung der vom Mieter geschuldeten Miete während eines bestehenden Mietverhältnisses. Bei Wohnraum ist sie nur auf gesetzlich oder vertraglich zulässiger Grundlage möglich. In Betracht kommen insbesondere die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, eine Erhöhung nach Modernisierung oder vereinbarte Staffel- und Indexmieten. Je nach Erhöhungsart gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Begründungs-, Zustimmungs- und Wartefristen sowie gesetzliche Begrenzungen zum Schutz des Mieters.

Anpassung an die Vergleichsmiete

Der Vermieter kann unter den Voraussetzungen der §§ 558 ff. BGB die Zustimmung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Das Verlangen muss begründet werden, etwa mit einem Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.

Modernisierung und Vereinbarungen

Nach bestimmten Modernisierungsmaßnahmen kann ein gesetzlich begrenzter Anteil der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Bei Staffel- oder Indexmiete richtet sich die Erhöhung dagegen nach der getroffenen Vereinbarung und den besonderen gesetzlichen Regeln.

Beispiel

Der Vermieter verlangt nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist eine Anpassung an den örtlichen Mietspiegel und erläutert die Einordnung der Wohnung. Der Mieter erhält eine gesetzliche Überlegungsfrist.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Miete beliebig erhöhen?

Nein. Er benötigt eine zulässige Grundlage und muss deren Voraussetzungen und Begrenzungen einhalten.

Ist jede Mieterhöhung sofort wirksam?

Nein. Zeitpunkt und Wirksamkeit hängen von der jeweiligen Erhöhungsart ab; teilweise ist die Zustimmung des Mieters erforderlich.

Verwandte Begriffe

Mietvertrag, Mietspiegel, Modernisierung, Nebenkostenabrechnung, Mietminderung.

Weitere vertragsrechtliche Informationen bietet zivilrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zugewinngemeinschaft

    Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand verheirateter Ehegatten, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Das Vermögen beider Ehegatten bleibt während der Ehe grundsätzlich getrennt; auch später erworbene Gegenstände werden nicht automatisch gemeinschaftliches Eigentum. Endet der Güterstand, wird jedoch der während seiner Dauer erzielte Vermögenszuwachs verglichen und grundsätzlich durch den Zugewinnausgleich hälftig ausgeglichen. Für…

  • Kaufvertrag

    Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übergeben, zu übereignen und frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Kaufsache abnehmen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Hauptpflichten Die…

  • | |

    Kausalität

    Kausalität bezeichnet den Ursachenzusammenhang zwischen einem Verhalten und einem rechtlich relevanten Erfolg. Nach der im Strafrecht herrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist eine Handlung kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Kausalität ist von der wertenden objektiven Zurechnung zu unterscheiden und bildet auch im Zivilrecht eine notwendige…

  • |

    Klage

    Klage ist der Antrag an ein Gericht, über einen geltend gemachten Anspruch durch Urteil zu entscheiden. Sie leitet regelmäßig den Zivilprozess ein und muss insbesondere Parteien, Gericht, Klageantrag und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt erkennen lassen. Bedeutung und Voraussetzungen Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht und dem konkreten Einzelfall. Maßgebliche Vorschriften, Fristen und…

  • |

    Sorgevereinbarung

    Sorgevereinbarung ist eine Absprache von Eltern darüber, wie sie die elterliche Sorge nach Trennung oder Scheidung praktisch ausüben. Sie kann Zuständigkeiten, Informationswege und Verfahren für Entscheidungen zu Schule, Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen oder Religion festlegen. Eine private Vereinbarung überträgt die gesetzliche Sorge jedoch nicht automatisch und bindet das Familiengericht nicht uneingeschränkt. Maßgeblich bleiben zwingendes Recht, gemeinsame…

  • | |

    Rangstelle im Grundbuch

    Rangstelle im Grundbuch Rangstelle im Grundbuch bezeichnet die Priorität eines eingetragenen Grundstücksrechts gegenüber anderen Rechten. Sie bestimmt sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Eintragungen in derselben Abteilung und nach dem gesetzlich geregelten Verhältnis verschiedener Abteilungen. Der Rang ist vor allem bei Zwangsversteigerung, Belastungswert und Kreditsicherung bedeutsam: Vorrangige Rechte werden regelmäßig zuerst berücksichtigt. Änderungen sind durch…