Unterhaltspflicht

Eine Unterhaltspflicht ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, den Lebensbedarf eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Im Familienrecht bestehen Unterhaltspflichten insbesondere zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Ehegatten während der Ehe, Trennung und unter besonderen Voraussetzungen nach der Scheidung. Ein Anspruch setzt regelmäßig Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Pflichtigen voraus. Art, Rang, Umfang und Dauer unterscheiden sich nach dem jeweiligen Unterhaltsverhältnis.

Voraussetzungen

Der Berechtigte muss seinen Bedarf nicht selbst decken können. Der Pflichtige muss unter Wahrung seines Selbstbehalts leistungsfähig sein.

Formen

Unterhalt kann als Barunterhalt oder Naturalunterhalt geleistet werden. Maßgeblich sind Gesetz und konkrete Lebensverhältnisse.

Beispiel

Eltern sind ihrem minderjährigen Kind unterhaltspflichtig und müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dessen angemessenen Lebensbedarf decken.

Häufige Fragen

Gibt es eine feste Höhe?

Nein. Bedarf, Einkommen, Rang und Selbstbehalt bestimmen die Höhe.

Kann rückwirkend Unterhalt verlangt werden?

Nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa ab Verzug oder einer Aufforderung zur Auskunft.

Verwandte Begriffe

Kindesunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt. Rechtsgrundlagen finden sich im BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge