Mietrecht
Mietrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch regelt. Im Mittelpunkt steht der Mietvertrag: Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache, während der Mieter die vereinbarte Miete entrichtet. Besondere Schutzvorschriften gelten für Wohnraum, etwa bei Mieterhöhungen, Kündigungen und der Erhaltung der Wohnung. Gesetzliche Grundlagen enthalten vor allem die §§ 535 ff. BGB.
Gegenstand des Mietrechts
Gemietet werden können bewegliche Sachen und Grundstücke. Praktisch besonders bedeutsam ist die Wohnraummiete. Von der Miete abzugrenzen sind insbesondere Pacht, Leihe und der Kaufvertrag. Anders als beim Kauf wird nicht das Eigentum, sondern nur der zeitweise Gebrauch überlassen.
Pflichten der Vertragsparteien
Der Vermieter muss die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand überlassen und erhalten. Der Mieter muss insbesondere die Miete zahlen und die Sache nach Vertragsende zurückgeben. Während der Mietzeit hat er regelmäßig den unmittelbaren Besitz an der Mietsache.
Wohnraummiete
Für Wohnraum gelten zahlreiche zwingende Vorschriften. Sie betreffen unter anderem Betriebskosten, Mängelrechte, Mieterhöhungen, Kaution und Kündigungsschutz. Vertragsklauseln unterliegen häufig der Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Einen weiteren Überblick bietet Zivilrecht-FAQ.de.
Beispiel
Fällt im Winter die Heizung aus, kann ein Mangel der Wohnung vorliegen. Der Mieter kann die Beseitigung verlangen; außerdem kommt eine gesetzliche Minderung der Miete in Betracht.
Häufige Fragen
Wo ist das Mietrecht geregelt?
Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 535 ff. BGB.
Gehört das Mietrecht zum Zivilrecht?
Ja. Es regelt privatrechtliche Rechtsbeziehungen, vor allem zwischen Mieter und Vermieter.
Ist jeder Mietvertrag schriftlich abzuschließen?
Nein. Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden. Für langfristige Grundstücksmietverträge bestehen jedoch besondere Formregeln.
Verwandte Begriffe
Mieter, Vermieter, Besitz, Eigentum, Kaufvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.