Absichtslos doloses Werkzeug

Absichtslos doloses Werkzeug bezeichnet eine Person, die zwar wissentlich die objektiven Merkmale einer Straftat verwirklicht, aber nicht die vom Tatbestand verlangte besondere Absicht besitzt. Ein Hintermann veranlasst dieses Handeln und verfügt selbst über das besondere subjektive Merkmal. Ob er deshalb mittelbarer Täter sein kann, hängt von der Deliktsstruktur ab und ist umstritten. Die Figur betrifft vor allem Delikte mit überschießender Innentendenz, etwa die Zueignungsabsicht beim Diebstahl.

Rechtliche Einordnung

Die Rechtsfigur dient der Abgrenzung mittelbarer Täterschaft von Anstiftung. Problematisch ist, dass der unmittelbar Handelnde vorsätzlich, aber mangels besonderer Absicht nicht als Täter des Zieldelikts handelt.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu klären sind das besondere subjektive Merkmal, das Wissens- oder Willensdefizit des Vordermanns, die Steuerungsmacht des Hintermanns und die Frage, ob das Delikt mittelbare Täterschaft zulässt.

Rechtsfolge

Wird Tatherrschaft des Hintermanns bejaht, kann er als mittelbarer Täter bestraft werden. Andernfalls kommen Anstiftung zu einem anderen Delikt oder eine Strafbarkeitslücke in Betracht.

Beispiel

Ein Hintermann lässt einen gutgläubig hinsichtlich der Zueignung handelnden, aber die Wegnahme bewusst ausführenden Boten eine fremde Sache holen, um sie selbst zu behalten. Der Bote hat keine Zueignungsabsicht.

Häufige Fragen

Handelt das Werkzeug ohne Vorsatz?

Nicht vollständig. Es kennt die äußeren Umstände, besitzt aber gerade die besondere tatbestandliche Absicht nicht.

Ist mittelbare Täterschaft stets anerkannt?

Nein. Die Einordnung hängt von Tatbestand und Tatherrschaftskonzept ab und ist teilweise umstritten.

Welche Delikte sind typisch?

Diskutiert wird die Figur besonders bei Delikten mit besonderen Absichten, etwa beim Diebstahl.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Mittelbare Täterschaft, Täterschaft, Vorsatz. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten strafrecht-faq.de und das Strafgesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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