Organisationsherrschaft

Organisationsherrschaft ist eine Fallgruppe mittelbarer Täterschaft, bei der ein Hintermann Straftaten durch einen hierarchisch organisierten Machtapparat steuert. Seine Tatherrschaft beruht darauf, dass angeordnete Taten regelmäßig ausgeführt werden und einzelne unmittelbare Täter innerhalb der Organisation austauschbar sind. Die Figur wurde vor allem für staatliche oder kriminelle Machtapparate entwickelt. Ihre Anwendung in rechtmäßig organisierten Unternehmen ist wegen fehlender Loslösung vom Recht umstritten.

Rechtliche Einordnung

Die Organisationsherrschaft erweitert die mittelbare Täterschaft über klassische Irrtums- oder Zwangslagen des Vordermanns hinaus. Der unmittelbar Handelnde kann dabei selbst voll verantwortlich sein.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Typische Kriterien sind hierarchische Befehlsgewalt, weitgehende Fungibilität der Ausführenden, hohe Ausführungsgewissheit und eine Organisation, die sich in ihrem Handeln vom Recht gelöst hat.

Rechtsfolge

Der steuernde Hintermann kann als mittelbarer Täter der ausgeführten Delikte verantwortlich sein. Die unmittelbaren Täter bleiben daneben regelmäßig als vollverantwortliche Täter strafbar.

Beispiel

Ein Leiter eines abgeschotteten Gewaltapparats ordnet systematisch rechtswidrige Tötungen an. Verweigert ein Untergebener, steht zuverlässig ein anderer Ausführender bereit; die Befehlsstruktur sichert die Tatverwirklichung.

Häufige Fragen

Muss der Ausführende schuldlos sein?

Nein. Bei Organisationsherrschaft kann der unmittelbar Handelnde selbst voll verantwortlich sein.

Gilt die Figur für jedes Unternehmen?

Nein. Bei legalen Unternehmen fehlt regelmäßig die erforderliche Loslösung vom Recht; die Übertragung ist umstritten.

Was bedeutet Fungibilität?

Der einzelne Ausführende ist austauschbar, ohne dass die Tatausführung aus Sicht des Hintermanns gefährdet wird.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Mittelbare Täterschaft, Täterschaft, Vorsatz. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten strafrecht-faq.de und das Strafgesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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