Geldstrafe
Die Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, deren Höhe in Tagessätzen bestimmt wird. Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach der Schuld, die Höhe eines Tagessatzes grundsätzlich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.
Tagessatzsystem
Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe grundsätzlich in fünf bis dreihundertsechzig Tagessätzen verhängt. Bei Gesamtstrafen können andere Höchstgrenzen gelten.
Höhe des Tagessatzes
Ausgangspunkt ist regelmäßig das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen. Unterhaltsverpflichtungen, Vermögen und weitere persönliche sowie wirtschaftliche Verhältnisse können berücksichtigt werden.
Beispiel
Das Gericht verhängt 60 Tagessätze zu je 50 Euro. Die Geldstrafe beträgt insgesamt 3.000 Euro.
Häufige Fragen
Warum werden Zahl und Höhe getrennt bestimmt?
Die Zahl bildet vor allem das Maß der Schuld ab; die Tagessatzhöhe soll die wirtschaftliche Belastung vergleichbar machen.
Was geschieht bei Nichtzahlung?
Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden; zuvor kommen regelmäßig Zahlungserleichterungen in Betracht.
Verwandte Begriffe
Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Schuld, Strafe. Weitere Informationen bietet strafrecht-faq.de.
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