Eilaktion gegen Verschwindenlassen
Die Eilaktion gegen Verschwindenlassen ist das dringende Suchverfahren nach Art. 30 der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen. Angehörige, berechtigte Vertreter oder andere Personen mit berechtigtem Interesse können beantragen, dass ein verschwundener Mensch gesucht und gefunden wird. Der Ausschuss prüft die Voraussetzungen und fordert den betroffenen Vertragsstaat zu Informationen und Maßnahmen auf. Das Verfahren dient rascher Aufklärung und…