|

Ausschuss gegen Verschwindenlassen

Der Ausschuss gegen Verschwindenlassen ist das unabhängige UN-Expertengremium zur Überwachung der Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Er prüft Staatenberichte und kann unter den jeweiligen Vertragsvoraussetzungen Eilaktionen zur Suche nach Verschwundenen, Individualmitteilungen und weitere Kontrollmaßnahmen behandeln. Für Individualmitteilungen muss der Staat seine Zuständigkeit besonders anerkannt haben. Der Ausschuss ist kein Strafgericht. Seine Tätigkeit dient staatlicher Vertragserfüllung, Aufklärung und Schutz; sie ersetzt weder nationale Ermittlungen noch gerichtliche Verfahren gegen verantwortliche Täter.

Verschiedene Kontrollverfahren

Art. 29 regelt Berichtsprüfung, Art. 30 dringende Suchanträge und Art. 31 Individualmitteilungen. Die zusätzliche Anerkennung nach Art. 31 darf nicht als Voraussetzung jeder Eilaktion behandelt werden. Sachliche und zeitliche Zuständigkeit bleiben gesondert zu prüfen. Bei begründeten Informationen über schwere Verletzungen kann nach Art. 33 ein Staatenbesuch unter den dortigen Voraussetzungen vorgeschlagen werden. Alle Verfahren unterscheiden sich von strafrechtlichen Anklagen.

Beispiel

Ein Angehöriger eines Verschwundenen beantragt eine Eilaktion. Der Ausschuss prüft die Voraussetzungen und fordert den Vertragsstaat zu Informationen und Suchmaßnahmen auf.

FAQ

Ist er ein internationales Strafgericht?

Nein. Er überwacht staatliche Menschenrechtsverpflichtungen.

Erfordert eine Eilaktion dieselbe Erklärung wie eine Individualmitteilung?

Nein. Art. 30 und Art. 31 haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Kann er Staatenberichte prüfen?

Ja. Das Berichtsverfahren gehört zu seinen Aufgaben.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht · Völkerrechtlicher Vertrag · Opfereigenschaft · Staatenberichtsverfahren · Positive Verpflichtungen · Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Quellen und weiterführende Informationen

UN-Konvention gegen Verschwindenlassen: Vertragstext · Zum Vergleich: Voraussetzungen der EMRK-Beschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Istanbul-Konvention

    Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten zu Prävention, Opferschutz, wirksamer Strafverfolgung und abgestimmten staatlichen Maßnahmen. Für Deutschland gilt sie seit dem 1. Februar 2018. Ihre Umsetzung wird durch ein internationales Überwachungsverfahren kontrolliert. Sie schafft jedoch weder ein eigenes…

  • |

    UN-Sonderberichterstatter

    Ein UN-Sonderberichterstatter ist ein unabhängiger Sachverständiger, den der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für ein bestimmtes Menschenrechtsthema oder die Lage in einem Staat mandatiert. Er handelt persönlich, wird nicht als UN-Bediensteter tätig und erhält grundsätzlich kein Gehalt. Zu seinen Aufgaben gehören Länderbesuche, Berichte, thematische Studien und Mitteilungen an Staaten zu behaupteten Verletzungen. Er entscheidet keine Rechtsstreitigkeiten,…

  • Domaine réservé

    Domaine réservé bezeichnet den Bereich staatlicher Angelegenheiten, der nach dem jeweils geltenden Völkerrecht grundsätzlich der eigenen Entscheidung eines Staats vorbehalten ist. Der Umfang ist nicht unveränderlich: Durch völkerrechtliche Verträge, Gewohnheitsrecht oder andere verbindliche Regeln können zunächst innerstaatliche Fragen internationale Bedeutung erhalten. Die Berufung auf innere Zuständigkeit befreit deshalb nicht von bestehenden internationalen Verpflichtungen. Der Begriff…

  • |

    Ratifikationsurkunde

    Ratifikationsurkunde ist das förmliche Dokument, durch das ein Staat auf internationaler Ebene seine Zustimmung ausdrückt, an einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden zu sein. Sie wird vom zuständigen Staatsorgan ausgefertigt und bei bilateralen Verträgen ausgetauscht oder bei multilateralen Verträgen beim Depositar hinterlegt. Die Unterzeichnung der Urkunde ist vom innerstaatlichen Zustimmungsgesetz und von der vorherigen Vertragsunterzeichnung zu unterscheiden….

  • Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten

    Die Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten ist eine besondere Kammer des Internationalen Seegerichtshofs für bestimmte Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tätigkeiten im internationalen Meeresbodengebiet. Ihre Zuständigkeit ergibt sich insbesondere aus Teil XI des Seerechtsübereinkommens. Sie ist von der Internationalen Meeresbodenbehörde zu unterscheiden, deren Tätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstand eines Verfahrens sein können. Die Kammer kann außerdem auf Antrag…

  • Zusammengesetzte Völkerrechtsverletzung

    Eine zusammengesetzte Völkerrechtsverletzung besteht aus einer Reihe von Handlungen oder Unterlassungen, die erst in ihrer Gesamtheit die Verletzung einer internationalen Verpflichtung bilden. Nach Artikel 15 der ILC-Artikel tritt sie ein, wenn die hinzutretenden Vorgänge zusammen ausreichen, den maßgeblichen Tatbestand zu erfüllen. Ihre zeitliche Erstreckung kann bis zu den ersten relevanten Handlungen zurückreichen und während weiterer…