Anhängigkeit
Anhängigkeit bedeutet, dass eine Rechtssache bei einem Gericht eingegangen ist und dort bearbeitet wird. Im Zivilprozess wird die Klage regelmäßig bereits mit Eingang bei Gericht anhängig, aber erst mit Zustellung an den Beklagten rechtshängig. In anderen Verfahrensordnungen können Zeitpunkt und Rechtsfolgen abweichen. Die Anhängigkeit ist daher ein Ober- oder Vorstadium gerichtlicher Befassung und darf nicht…