Anerkennungsregel
Anerkennungsregel Anerkennungsregel ist bei H. L. A. Hart die grundlegende soziale Regel, anhand derer Amtsträger einer Rechtsordnung gültige Rechtsnormen identifizieren. Sie kann auf Verfassung, Gesetzgebungsverfahren, Präjudizien oder weitere Rechtsquellen verweisen. Ihre Geltung beruht nicht auf einer höheren Rechtsnorm, sondern auf einer gemeinsamen institutionellen Praxis, die von Amtsträgern als verbindlicher Maßstab akzeptiert wird. Die Anerkennungsregel erklärt Einheit und Letztbegründung eines entwickelten Rechtssystems.
Einordnung
Die Anerkennungsregel ist eine Sekundärregel über Rechtsquellen. Sie beantwortet nicht unmittelbar, wie Bürger handeln sollen, sondern welche Normen innerhalb der Rechtsordnung als gültig gelten.
Bedeutung und Abgrenzung
Von einer geschriebenen Verfassung ist sie zu unterscheiden. Eine Verfassung kann ihr wichtigster Bezugspunkt sein; die Anerkennungsregel umfasst jedoch die tatsächlich akzeptierte Praxis ihrer Anwendung und Änderung.
Beispiel
Richter behandeln Normen als gültig, wenn sie vom zuständigen Parlament im verfassungsmäßigen Verfahren beschlossen und ordnungsgemäß verkündet wurden. Diese gemeinsame Praxis ist Teil der Anerkennungsregel.
Häufige Fragen
Steht die Anerkennungsregel in einem Gesetz?
Nicht notwendig. Sie zeigt sich vor allem in der übereinstimmenden Praxis und inneren Akzeptanz der Amtsträger.
Wer akzeptiert sie?
Für Hart ist insbesondere die interne Akzeptanz durch Amtsträger des Rechtssystems entscheidend.
Kann sie moralische Kriterien enthalten?
Nach einschließend positivistischen Ansätzen ja, wenn die institutionelle Praxis solche Kriterien als Geltungsmaßstab anerkennt.
Zusammenhänge und Quellen
Vertiefend helfen die Wörterbuchartikel zu Gerechtigkeit, Rechtsnorm, Auslegung, Naturrecht, Rechtspositivismus und Rechtsstaatsprinzip.
Weiterführende, nicht werbliche Informationen zur rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Einordnung bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und der amtliche Text des Grundgesetzes.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.