Fehde

Die Fehde war im mittelalterlichen Recht eine förmlich geregelte private Gewaltauseinandersetzung zur Durchsetzung behaupteter Rechte oder zur Wiederherstellung verletzter Ehre. Sie war nicht mit beliebiger Gewalttat gleichzusetzen, sondern setzte nach verbreiteter Auffassung einen rechtmäßigen Anlass, eine Ankündigung durch Fehdebrief und die Beachtung bestimmter Schonregeln voraus. Landfriedensordnungen schränkten die Fehde zunehmend ein. Der Ewige Landfriede von 1495 verbot sie reichsrechtlich dauerhaft und stärkte gerichtliche Konfliktlösung sowie obrigkeitliches Gewaltmonopol.

Historische Einordnung

Fehde war Ausdruck einer Rechtsordnung, in der öffentliche Gerichte und zentrale Vollstreckungsgewalt nur begrenzt verfügbar waren.

Rechtliche Bedeutung

Geistliche, Bauern und bestimmte Orte konnten besonderen Friedensschutz genießen. Tatsächlich wurden Regeln jedoch häufig verletzt und Fehden gingen in Raub über.

Beispiel

Ein Ritter kündigte seinem Gegner durch Fehdebrief eine bewaffnete Auseinandersetzung an, um eine Forderung durchzusetzen. Nach 1495 war dieser Weg reichsrechtlich verboten.

Häufige Fragen

War jede Fehde rechtmäßig?

Nein. Formfehler, fehlender Rechtsgrund oder Verstöße gegen Friedensgebote konnten sie rechtswidrig machen.

Was ersetzte die Fehde?

Zunehmend Gerichtsverfahren und die zwangsweise Durchsetzung staatlicher Entscheidungen.

Wann wurde sie verboten?

Der Ewige Landfriede von 1495 formulierte ein dauerhaftes reichsweites Verbot.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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