Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter Gefahr einer Verschlimmerung ausüben kann. Er muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die gesetzlich verlangte ärztliche Feststellung veranlassen. Arbeitsunfähigkeit ist von Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Sie kann Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld auslösen. Zweifel dürfen nur mit rechtlich zulässigen Mitteln überprüft werden. Arbeitsvertrag, gesetzlicher Schutz und betriebliche Beteiligung sind gemeinsam zu prüfen.

Rechtliche Bedeutung

Die Beurteilung richtet sich nach konkreter Tätigkeit, Gesundheitszustand und voraussichtlicher Dauer.

Voraussetzungen und Folgen

Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, der Beteiligtenrolle und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Ein erkrankter Arbeitnehmer kann seine körperlich belastende Arbeit vorübergehend nicht verrichten.

Häufige Fragen

Was ist der rechtliche Kern?

Die Beurteilung richtet sich nach konkreter Tätigkeit, Gesundheitszustand und voraussichtlicher Dauer.

Was sollte praktisch geprüft werden?

Fristen, Form, Nachweise, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sind frühzeitig zu klären.

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