Mutterschutz

Mutterschutz umfasst gesetzliche Schutzrechte für schwangere und stillende Arbeitnehmer sowie für die Zeit unmittelbar nach der Entbindung. Er schützt Gesundheit, Beschäftigung und Einkommen und soll Benachteiligungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft verhindern. Dazu gehören Beschäftigungsverbote, Schutzfristen, Arbeitsplatzgestaltung, Mutterschutzlohn, Mutterschaftsleistungen und ein besonderer Kündigungsschutz.

Rechtliche Bedeutung

Zentrale Grundlage ist das Mutterschutzgesetz. Die Schutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und endet regelmäßig acht Wochen danach; in bestimmten Fällen verlängert sich die nachgeburtliche Frist.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Vor der Geburt darf die Schwangere auf ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten und ihre Erklärung widerrufen. Nach der Geburt besteht grundsätzlich ein zwingendes Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und vorrangig Arbeitsplatz oder Tätigkeit anpassen.

Beispiel

Eine schwangere Arbeitnehmerin arbeitet regelmäßig mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Der Arbeitgeber muss zunächst Schutzmaßnahmen und einen anderen Arbeitsplatz prüfen, bevor ein betriebliches Beschäftigungsverbot in Betracht kommt.

Häufige Fragen

Darf während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Grundsätzlich besteht vom Beginn der Schwangerschaft bis regelmäßig vier Monate nach der Entbindung besonderer Kündigungsschutz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt Mutterschutz auch für Auszubildende?

Ja. Das Mutterschutzgesetz erfasst neben Arbeitnehmern weitere gesetzlich genannte Beschäftigungs- und Ausbildungsgruppen.

Verwandte Begriffe

Elternzeit, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Arbeitsschutz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Arbeitsverhältnis

    Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis, in dem ein Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung schuldet. Maßgeblich ist nicht allein die Bezeichnung des Vertrags, sondern die tatsächliche Durchführung. Das Arbeitsverhältnis ist die Grundlage zahlreicher gesetzlicher Schutzrechte und Nebenpflichten. Rechtliche Bedeutung Der Arbeitsvertrag ist in § 611a…

  • Arbeitszeit

    Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Der Begriff bestimmt unter anderem zulässige Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Aufzeichnungspflichten. Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinn ist nicht stets identisch mit vergütungspflichtiger Zeit: Ob eine Zeitspanne bezahlt werden muss, richtet sich zusätzlich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Vergütungsrecht. Rechtliche Bedeutung Das Arbeitszeitgesetz begrenzt grundsätzlich die…

  • |

    Arbeitsgericht

    Arbeitsgericht ist das Gericht erster Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entscheidet vor allem über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sowie über bestimmte kollektivrechtliche Angelegenheiten. In der mündlichen Verhandlung wirkt neben dem Berufsrichter grundsätzlich je ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber mit. Rechtliche Bedeutung Zuständigkeit und Verfahren ergeben…

  • |

    Entfristungsklage

    Entfristungsklage ist die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer vereinbarten Befristung beendet wurde. Sie dient der gerichtlichen Kontrolle, ob Befristungsgrund, Dauer, Form und weitere gesetzliche Voraussetzungen eingehalten sind. Besonders wichtig ist die kurze Klagefrist: Die Unwirksamkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende geltend gemacht werden. Rechtliche…

  • |

    Kirchenarbeitsrecht

    Kirchenarbeitsrecht umfasst die besonderen Regeln für Arbeitsverhältnisse bei Kirchen und ihren Einrichtungen. Es beruht auf staatlichem Arbeitsrecht und dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Besonderheiten betreffen insbesondere Loyalitätsanforderungen, Mitarbeitervertretung, Tarifgestaltung und den sogenannten Dritten Weg. Kirchliche Anforderungen müssen mit Grundrechten der Arbeitnehmer, unionsrechtlichem Diskriminierungsschutz und staatlicher Gerichtskontrolle vereinbar sein. Ihre Rechtfertigung hängt von Tätigkeit, kirchlichem…

  • |

    Betriebsverfassungsrecht

    Betriebsverfassungsrecht regelt die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und gewählter Arbeitnehmervertretung. Es bestimmt insbesondere Wahl, Organisation und Aufgaben des Betriebsrats sowie Beteiligungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Maßnahmen. Anders als das Tarifrecht betrifft es die Ebene des einzelnen Betriebs und seine Belegschaft, nicht die überbetriebliche Regelung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Rechtliche Bedeutung Zentrale Rechtsquelle ist das…