Mutterschutz

Mutterschutz umfasst gesetzliche Schutzrechte für schwangere und stillende Arbeitnehmer sowie für die Zeit unmittelbar nach der Entbindung. Er schützt Gesundheit, Beschäftigung und Einkommen und soll Benachteiligungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft verhindern. Dazu gehören Beschäftigungsverbote, Schutzfristen, Arbeitsplatzgestaltung, Mutterschutzlohn, Mutterschaftsleistungen und ein besonderer Kündigungsschutz.

Rechtliche Bedeutung

Zentrale Grundlage ist das Mutterschutzgesetz. Die Schutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und endet regelmäßig acht Wochen danach; in bestimmten Fällen verlängert sich die nachgeburtliche Frist.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Vor der Geburt darf die Schwangere auf ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten und ihre Erklärung widerrufen. Nach der Geburt besteht grundsätzlich ein zwingendes Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und vorrangig Arbeitsplatz oder Tätigkeit anpassen.

Beispiel

Eine schwangere Arbeitnehmerin arbeitet regelmäßig mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Der Arbeitgeber muss zunächst Schutzmaßnahmen und einen anderen Arbeitsplatz prüfen, bevor ein betriebliches Beschäftigungsverbot in Betracht kommt.

Häufige Fragen

Darf während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Grundsätzlich besteht vom Beginn der Schwangerschaft bis regelmäßig vier Monate nach der Entbindung besonderer Kündigungsschutz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gilt Mutterschutz auch für Auszubildende?

Ja. Das Mutterschutzgesetz erfasst neben Arbeitnehmern weitere gesetzlich genannte Beschäftigungs- und Ausbildungsgruppen.

Verwandte Begriffe

Elternzeit, Kündigungsschutz, Arbeitszeit, Arbeitsschutz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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