Teilzeit
Teilzeit ist eine Beschäftigung, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Fehlt ein Vergleich im Betrieb, ist auf einen einschlägigen Tarifvertrag oder die branchenübliche Vollzeit abzustellen. Teilzeit umfasst unterschiedliche Modelle, etwa feste verkürzte Arbeitstage, weniger Wochenarbeitstage oder eine zeitlich begrenzte Brückenteilzeit.
Rechtliche Bedeutung
Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden, sofern sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung nicht rechtfertigen.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Teilzeit kann vereinbart werden oder auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen. Vergütung und teilbare Leistungen werden grundsätzlich entsprechend dem Arbeitszeitanteil gewährt. Besondere Ansprüche bestehen unter anderem während Elternzeit oder Pflegezeit.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer reduziert seine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 auf 25 Stunden und arbeitet an fünf kürzeren Tagen. Er bleibt Teilzeitbeschäftigter, obwohl er täglich im Betrieb ist.
Häufige Fragen
Ist ein Minijob Teilzeit?
Ja. Auch geringfügig Beschäftigte sind regelmäßig Teilzeitbeschäftigte im Sinne des TzBfG.
Besteht ein Rückkehrrecht in Vollzeit?
Bei vereinbarter Brückenteilzeit grundsätzlich ja; bei unbefristeter Teilzeit besteht kein allgemeines automatisches Rückkehrrecht.
Verwandte Begriffe
Teilzeitanspruch, Arbeitszeit, Arbeitsverhältnis, Elternzeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.