Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung beruht auf Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die ihn dauerhaft an der geschuldeten Arbeitsleistung hindern. Häufigster Fall ist eine lang andauernde oder wiederholte Erkrankung. Erforderlich sind eine negative Zukunftsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung. Mildere Mittel wie leidensgerechter Arbeitsplatz, Umgestaltung oder betriebliches Eingliederungsmanagement müssen berücksichtigt werden. Ein Verschulden des Arbeitnehmers ist nicht notwendig. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und betriebliche Beteiligungsrechte sind dabei gemeinsam zu beachten.

Rechtliche Bedeutung

Der Kündigungsgrund liegt in der Person, nicht in steuerbarem Fehlverhalten.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Langjährige häufige Ausfälle führen trotz geprüfter Alternativen zu erheblichen Betriebsstörungen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Der Kündigungsgrund liegt in der Person, nicht in steuerbarem Fehlverhalten.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Freistellung von der Arbeit

    Freistellung von der Arbeit ist die Befreiung eines Arbeitnehmers von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung, obwohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Sie kann einseitig durch den Arbeitgeber, aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Zu unterscheiden sind bezahlte und unbezahlte sowie widerrufliche und unwiderrufliche Freistellung. Ob Vergütung, Urlaub, anderweitiger Verdienst und Wettbewerbsverbote fortwirken, hängt von Rechtsgrund,…

  • |

    Arbeitsgericht

    Das Arbeitsgericht ist das Gericht erster Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entscheidet im Urteilsverfahren vor allem über bürgerliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und im Beschlussverfahren insbesondere über betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten. Seine Kammer besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie je einem ehrenamtlichen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen. Die Güteverhandlung im Urteilsverfahren führt jedoch…

  • Befristeter Arbeitsvertrag

    Befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, dessen Ende kalendermäßig bestimmt ist oder sich aus einem vereinbarten Zweck ergibt. Das Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich ohne Kündigung mit Ablauf der Zeit oder Erreichen des Zwecks. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden; andernfalls gilt der Vertrag regelmäßig als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Rechtliche Bedeutung Maßgeblich…

  • Arbeitsunfähigkeit

    Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht oder nur unter Gefahr einer Verschlimmerung ausüben kann. Er muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die gesetzlich verlangte ärztliche Feststellung veranlassen. Arbeitsunfähigkeit ist von Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Sie kann Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld auslösen. Zweifel dürfen nur mit rechtlich zulässigen…

  • Verhaltensbedingte Kündigung

    Eine verhaltensbedingte Kündigung stützt sich auf eine schuldhafte Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, die der Arbeitnehmer steuern kann. Typische Gründe sind beharrliche Arbeitsverweigerung, wiederholte Unpünktlichkeit oder erhebliche Pflichtverstöße. Regelmäßig ist zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich, weil die Kündigung nur letztes Mittel sein darf. Zusätzlich sind Prognose, Interessenabwägung, Kündigungsfrist, Betriebsratsanhörung und gegebenenfalls besonderer Kündigungsschutz zu prüfen. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz…

  • Arbeitsverhältnis

    Arbeitsverhältnis ist ein privatrechtliches Dauerschuldverhältnis, in dem ein Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist und der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung schuldet. Maßgeblich ist nicht allein die Bezeichnung des Vertrags, sondern die tatsächliche Durchführung. Das Arbeitsverhältnis ist die Grundlage zahlreicher gesetzlicher Schutzrechte und Nebenpflichten. Rechtliche Bedeutung Der Arbeitsvertrag ist in § 611a…