Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung beruht auf Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die ihn dauerhaft an der geschuldeten Arbeitsleistung hindern. Häufigster Fall ist eine lang andauernde oder wiederholte Erkrankung. Erforderlich sind eine negative Zukunftsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine Interessenabwägung. Mildere Mittel wie leidensgerechter Arbeitsplatz, Umgestaltung oder betriebliches Eingliederungsmanagement müssen berücksichtigt werden. Ein Verschulden des Arbeitnehmers ist nicht notwendig. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und betriebliche Beteiligungsrechte sind dabei gemeinsam zu beachten.

Rechtliche Bedeutung

Der Kündigungsgrund liegt in der Person, nicht in steuerbarem Fehlverhalten.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Langjährige häufige Ausfälle führen trotz geprüfter Alternativen zu erheblichen Betriebsstörungen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Der Kündigungsgrund liegt in der Person, nicht in steuerbarem Fehlverhalten.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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