Ausschließliches Nutzungsrecht

Ausschließliches Nutzungsrecht Ein ausschließliches Nutzungsrecht berechtigt seinen Inhaber, ein Werk unter Ausschluss anderer Personen auf die vereinbarte Art zu nutzen. Je nach Vertrag kann auch der Urheber selbst von dieser Nutzung ausgeschlossen sein. Der Rechteinhaber kann häufig Unterlizenzen vergeben, wenn dies vereinbart oder gestattet ist. Umfang, Dauer, Gebiet und Nutzungsarten richten sich nach dem Lizenzvertrag und dessen Zweck.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Ein Verlag erhält exklusiv das Recht, einen Roman im deutschsprachigen Raum als gedrucktes Buch herauszugeben.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Verbreitungsrecht

    Verbreitungsrecht Das Verbreitungsrecht ist das ausschließliche Recht, Originale oder körperliche Vervielfältigungsstücke eines Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Es betrifft insbesondere Verkauf, Vermietung oder sonstige Weitergabe körperlicher Exemplare. Wurde ein Exemplar mit Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft, kann das Verbreitungsrecht daran grundsätzlich erschöpft sein. Digitale Übertragungen werden regelmäßig von anderen Rechten erfasst….

  • Zitatrecht

    Zitatrecht Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme fremder, bereits veröffentlichter Werke oder Werkteile ohne Zustimmung, wenn die Nutzung einem anerkannten Zitatzweck dient. Das Zitat muss eine inhaltliche Beleg-, Erörterungs- oder Auseinandersetzungsfunktion erfüllen und im Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt sein. Außerdem sind Quelle und Urheber grundsätzlich anzugeben. Eine bloße Ausschmückung des eigenen Beitrags reicht nicht aus….

  • Vervielfältigungsrecht

    Vervielfältigungsrecht Das Vervielfältigungsrecht ist das ausschließliche Recht des Urhebers, Vervielfältigungsstücke seines Werkes herzustellen. Erfasst werden dauerhafte und vorübergehende Kopien unabhängig vom verwendeten Verfahren und von ihrer Anzahl. Dazu können Ausdrucke, digitale Kopien, Downloads oder Speicherungen gehören. Eine Vervielfältigung ist ohne Zustimmung nur zulässig, wenn eine gesetzliche Schranke eingreift, etwa unter bestimmten Voraussetzungen die Privatkopie. Rechtliche…

  • Lizenzvertrag

    Lizenzvertrag Ein Lizenzvertrag regelt die Einräumung und Nutzung von Rechten an immateriellen Gütern, etwa Urheberrechten, Marken oder Patenten. Im Urheberrecht werden regelmäßig einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte für bestimmte Nutzungsarten, Gebiete und Zeiträume eingeräumt. Der Vertrag bestimmt außerdem Vergütung, Unterlizenzierung, Bearbeitungsbefugnisse und Haftung. Unklare Rechteübertragungen werden anhand des Vertragszwecks ausgelegt. Rechtliche Einordnung Die Voraussetzungen und Grenzen…

  • Schöpfungshöhe

    Schöpfungshöhe Schöpfungshöhe bezeichnet das erforderliche Maß an Individualität, das eine Gestaltung erreichen muss, um als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein. Entscheidend ist, ob eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt und sich die Gestaltung vom rein Handwerklichen oder Alltäglichen abhebt. Die Anforderungen dürfen nicht überzogen werden; auch kleine Münze kann geschützt sein. Maßstab und Spielraum hängen von…

  • Urheberrechtsverletzung

    Urheberrechtsverletzung Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn ein geschütztes Werk oder eine geschützte Leistung ohne erforderliche Zustimmung und ohne gesetzliche Erlaubnis genutzt wird. Typische Handlungen sind unerlaubtes Kopieren, Veröffentlichen, Verbreiten oder Bearbeiten. Der Rechtsinhaber kann je nach Fall Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Herausgabe und Schadensersatz verlangen. Vorsätzliche Verletzungen können zudem strafbar sein. Rechtliche Einordnung Die Voraussetzungen und…