Verwertungsrecht

Verwertungsrecht Ein Verwertungsrecht gibt dem Urheber die ausschließliche Befugnis, sein Werk auf bestimmte Weise wirtschaftlich zu nutzen. Zu den Verwertungsrechten zählen etwa das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Der Urheber kann anderen Nutzungsrechte einräumen. Gesetzliche Schranken können bestimmte Nutzungen auch ohne Zustimmung erlauben, häufig verbunden mit einem Vergütungsanspruch.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Ein Verlag benötigt für den Druck eines Romans regelmäßig entsprechende Nutzungsrechte des Urhebers.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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