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Besonderes Gesetzgebungsverfahren

Besonderes Gesetzgebungsverfahren ist ein in den EU-Verträgen ausdrücklich vorgesehenes Rechtsetzungsverfahren, bei dem ein Gesetzgebungsakt vom Europäischen Parlament mit Beteiligung des Rates oder vom Rat mit Beteiligung des Parlaments erlassen wird. Anders als im ordentlichen Verfahren sind beide Organe nicht gleichberechtigte Mitgesetzgeber. Je nach Rechtsgrundlage wird das Parlament angehört oder muss zustimmen; häufig verlangt der Rat Einstimmigkeit. Die vertragliche Rechtsgrundlage bestimmt das Verfahren abschließend.

Rechtliche Einordnung

Besondere Gesetzgebungsverfahren gelten nur für speziell bezeichnete Materien, etwa Teile des Steuer-, Familien- oder Antidiskriminierungsrechts. Die Beteiligungsform des Parlaments variiert.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu prüfen sind richtige Rechtsgrundlage, Initiative, federführendes Organ, Anhörung oder Zustimmung des Parlaments, Abstimmungsregel im Rat und ordnungsgemäße Veröffentlichung.

Rechtsfolge

Fehlt eine vorgeschriebene Anhörung oder Zustimmung, kann der Gesetzgebungsakt wegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers nichtig sein.

Beispiel

Eine Vertragsnorm verlangt, dass der Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig eine Richtlinie erlässt. Parlament und Rat sind hier nicht gleichberechtigte Mitgesetzgeber.

Häufige Fragen

Ist jedes andere Verfahren automatisch besonders?

Nein. Es muss in den Verträgen ausdrücklich als besonderes Gesetzgebungsverfahren vorgesehen sein.

Kann das Parlament ein Vetorecht haben?

Ja. Beim Zustimmungsverfahren ist sein Einverständnis erforderlich; ändern kann es den Text dabei grundsätzlich nicht.

Wer bestimmt die Verfahrensart?

Die einschlägige Kompetenz- und Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: EU-Richtlinie, Sekundärrecht der Europäischen Union, Europarecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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