Reparation
Reparation bezeichnet im Völkerrecht die vollständige Wiedergutmachung der Folgen einer einem Staat zurechenbaren völkerrechtswidrigen Handlung. Sie ist eine zentrale Rechtsfolge der Staatenverantwortlichkeit und soll den Zustand herstellen, der ohne die Pflichtverletzung bestanden hätte. Je nach Art des Schadens erfolgt Reparation durch Wiederherstellung, finanzielle Entschädigung oder Genugtuung; diese Formen können miteinander verbunden werden. Der Umfang wird durch Kausalität, Schaden und mögliche Mitverursachung begrenzt.
Wiederherstellung
Restitution stellt den früheren Zustand tatsächlich wieder her, etwa durch Rückgabe rechtswidrig entzogenen Eigentums. Sie ist vorrangig, soweit sie nicht materiell unmöglich oder im Verhältnis zum Nutzen unverhältnismäßig belastend ist.
Entschädigung und Genugtuung
Finanzielle Entschädigung deckt wirtschaftlich bewertbare Schäden, soweit Restitution nicht genügt. Genugtuung gleicht immaterielle Beeinträchtigungen aus, beispielsweise durch Feststellung der Rechtsverletzung, Bedauern oder förmliche Entschuldigung.
Beispiel
Ein Staat beschlagnahmt völkerrechtswidrig fremdes Eigentum. Er muss es grundsätzlich zurückgeben oder, wenn dies nicht möglich ist, den verursachten Schaden ersetzen.
Häufige Fragen
Ist Reparation eine Strafe?
Nein. Sie dient grundsätzlich der Wiedergutmachung, nicht der Bestrafung des verantwortlichen Staates.
Kann entgangener Gewinn ersetzt werden?
Ja, wenn er hinreichend sicher nachgewiesen und ursächlich auf die Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
Verwandte Begriffe
Restitution, Entschädigung, Genugtuung, Kausalität, Staatenverantwortlichkeit.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.