Deutschengrundrecht

Deutschengrundrecht bezeichnet ein Grundrecht, dessen persönlicher Schutzbereich nach seinem Wortlaut Deutschen vorbehalten ist. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist damit für wirksamen Grundrechtsschutz und die Bindung staatlicher Gewalt besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Dazu gehören etwa Versammlungs-, Vereinigungs-, Freizügigkeits- und Berufsfreiheit; Unionsrecht kann Gleichbehandlung erweitern

Beispiel

Ein deutscher Staatsangehöriger beruft sich auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er konkretisiert Grundrechtsschutz, gerichtliche Kontrolle oder die rechtlichen Wirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Rückwirkungsverbot im Strafrecht

    Rückwirkungsverbot im Strafrecht bezeichnet das Verbot, eine Tat nachträglich strafbar zu machen oder rückwirkend mit schwererer Strafe zu bedrohen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung…

  • Recht auf Vergessen

    Recht auf Vergessen bezeichnet den grundrechtlichen Anspruch auf angemessene Begrenzung dauerhafter Auffindbarkeit personenbezogener Informationen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt…

  • Konstruktives Misstrauensvotum

    Konstruktives Misstrauensvotum bezeichnet das Verfahren, mit dem der Bundestag den Bundeskanzler nur durch Wahl eines Nachfolgers abwählen kann. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung…

  • Privatsphäre

    Privatsphäre bezeichnet den räumlich und thematisch zurückgezogenen Lebensbereich, in dem ein Mensch unbeobachtet bleiben darf. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff…

  • Sondervotum

    Sondervotum bezeichnet die veröffentlichte abweichende Meinung eines Richters zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz…