Direktmandat
Direktmandat bezeichnet einen Parlamentssitz, der an das Ergebnis eines Bewerbers in einem Wahlkreis anknüpft. Im reformierten Bundestagswahlrecht wird bei Parteibewerbern ein Wahlkreissitz nur vergeben, wenn der Bewerber die meisten Erststimmen erhält und der Sitz durch Zweitstimmen seiner Partei im jeweiligen Land gedeckt ist. Ein Erststimmensieg allein garantiert daher kein Mandat mehr. Für erfolgreiche parteilose Einzelbewerber gelten besondere Regeln.
Wahlkreissitz im neuen System
Der Ausdruck Direktmandat wird weiterhin verwendet, obwohl die Zweitstimmendeckung die Mandatsvergabe an Parteibewerber begrenzt. Innerhalb eines Landes werden die Wahlkreissieger einer Partei nach ihrem Erststimmenanteil gereiht.
Abgrenzung zum Listenmandat
Das Listenmandat wird nach der Reihenfolge der Landesliste vergeben. Beide Mandatswege führen zur gleichen Rechtsstellung als Abgeordneter.
Beispiel
Eine Partei verfügt in einem Land über acht gedeckte Sitze, gewinnt aber zehn Wahlkreise. Nur die acht Wahlkreisbewerber mit den höchsten Erststimmenanteilen erhalten dort einen Sitz.
FAQ
Ist jeder Wahlkreissieger direkt gewählt?
Bei Parteibewerbern nur, wenn zusätzlich Zweitstimmendeckung besteht.
Hat ein Direktabgeordneter mehr Rechte?
Nein. Sein Mandat ist rechtlich dem eines Listenabgeordneten gleichwertig.
Wo steht die aktuelle Regel?
In § 1 Abs. 3 BWahlG; erklärt bei der Bundeswahlleiterin.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.