Bundeskanzleramt

Bundeskanzleramt bezeichnet die oberste Bundesbehörde, die den Bundeskanzler bei der Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben unterstützt und die Arbeit der Bundesministerien koordiniert. Es bereitet Kabinettsitzungen vor, bündelt Informationen aus den Ressorts und begleitet ressortübergreifende Vorhaben. Das Bundeskanzleramt ist weder selbst Verfassungsorgan noch mit der Bundesregierung gleichzusetzen. Die Bundesregierung besteht nach Artikel 62 GG ausschließlich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

Rechtliche Stellung

Das Bundeskanzleramt gehört zur unmittelbaren Bundesverwaltung und steht als oberste Bundesbehörde an der Spitze eines eigenen Geschäftsbereichs. Es ist organisatorischer Hilfsapparat des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, besitzt aber keine eigenständige verfassungsorganrechtliche Stellung. Verfassungsrechtliche Kompetenzen werden dem Bundeskanzler, der Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern zugewiesen, nicht dem Bundeskanzleramt als Behörde.

Aufgaben des Bundeskanzleramtes

Das Amt beschafft und verdichtet Informationen aus den Bundesministerien, bereitet Entscheidungen des Bundeskabinetts vor und überwacht den Stand wichtiger Regierungsvorhaben. Es koordiniert ressortübergreifende Fragen, organisiert Kabinettsitzungen und unterstützt den Bundeskanzler bei Kontakten zu Parlament, Ländern und ausländischen Regierungen. Sogenannte Spiegelreferate verfolgen die Sachgebiete der Fachministerien und ermöglichen eine zentrale Abstimmung, ohne deren Ressortzuständigkeit grundsätzlich zu übernehmen.

Chef des Bundeskanzleramtes

Die administrative Leitung obliegt dem Chef des Bundeskanzleramtes. Diese Funktion kann einem Staatssekretär oder einem Bundesminister für besondere Aufgaben übertragen werden. Der Chef des Bundeskanzleramtes koordiniert die Regierungsarbeit und vermittelt zwischen Ressorts; seine konkreten Befugnisse beruhen auf Organisationsentscheidungen, Geschäftsordnung und Beauftragung, nicht auf einer eigenen Richtlinienkompetenz.

Abgrenzung zum Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist Verfassungsorgan und Mitglied der Bundesregierung. Er bestimmt nach Artikel 65 Satz 1 GG die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz verbleibt bei ihm; das Bundeskanzleramt bereitet ihre Wahrnehmung lediglich organisatorisch und fachlich vor. Behördenhandeln des Amtes darf daher nicht mit einer persönlichen Entscheidung des Bundeskanzlers gleichgesetzt werden.

Abgrenzung zur Bundesregierung und zu den Ministerien

Die Bundesregierung ist das Kollegialorgan aus Bundeskanzler und Bundesministern. Artikel 65 GG verbindet drei Leitungsprinzipien: Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die politischen Richtlinien; nach dem Ressortprinzip leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb dieser Richtlinien selbständig und eigenverantwortlich; nach dem Kollegialprinzip entscheidet die Bundesregierung über Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesministern.

Das Bundeskanzleramt darf koordinieren und Informationen anfordern, ersetzt aber nicht die Fachministerien. Eine Sachentscheidung bleibt dem zuständigen Ressort vorbehalten, soweit keine Kompetenz des Bundeskanzlers oder des Kabinetts eingreift.

Beispiel

Mehrere Ministerien arbeiten an einem Gesetzespaket, das Finanz-, Innen- und Sozialpolitik berührt. Die zuständigen Ministerien entwerfen ihre Fachregelungen. Das Bundeskanzleramt bündelt offene Streitpunkte, koordiniert die Abstimmung und bereitet die Kabinettsbefassung vor. Es beschließt das Gesetz weder selbst noch kann es anstelle eines Fachministeriums dessen Ressortentscheidung treffen. Der Gesetzentwurf wird von der Bundesregierung beschlossen und anschließend in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Häufige Fragen

Ist das Bundeskanzleramt ein Verfassungsorgan?

Nein. Verfassungsorgan ist unter anderem die Bundesregierung; das Bundeskanzleramt ist eine oberste Bundesbehörde und unterstützt deren Arbeit.

Gehört der Chef des Bundeskanzleramtes stets dem Kabinett an?

Nein. Die Funktion kann als Staatssekretär oder als Bundesminister für besondere Aufgaben ausgestaltet sein. Nur im zweiten Fall ist der Amtsinhaber Mitglied der Bundesregierung.

Kann das Bundeskanzleramt Fachministerien Weisungen erteilen?

Nicht allein aufgrund seiner Behördenstellung. Koordinierung und politische Steuerung müssen auf den Kompetenzen des Bundeskanzlers, einem Kabinettsbeschluss oder sonstigen tragfähigen Zuständigkeitsregeln beruhen.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Hinweise

Die Zusammensetzung der Bundesregierung regelt Artikel 62 GG; die Leitungsprinzipien ergeben sich aus Artikel 65 GG. Eine amtliche Darstellung bietet die Bundesregierung. Ergänzende Erläuterungen finden sich auf das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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