Edictum perpetuum

Edictum perpetuum bezeichnet im römischen Recht ein allgemeines Rechtsschutzprogramm eines Gerichtsmagistraten und, in einem späteren besonderen Sinn, dessen unter Kaiser Hadrian festgelegte Fassung. Der Jurist Julian ordnete im zweiten Jahrhundert nach Christus das überlieferte prätorische Edikt. Dieses enthielt insbesondere Zusagen über Klagen und Einreden. Die Festlegung begrenzte die zuvor mögliche jährliche Weiterentwicklung durch den Magistraten. Der Ausdruck meint daher weder ein umfassendes modernes Gesetzbuch noch die zeitliche Unveränderlichkeit des gesamten römischen Rechts.

Zwei Bedeutungen des Begriffs

Im älteren Sprachgebrauch bezog sich das allgemeine Edikt auf die Amtszeit des Magistraten. Es kündigte an, unter welchen Voraussetzungen er Rechtsschutz gewähren würde. Die unter Hadrian redigierte Fassung machte daraus einen dauerhaft festgelegten Bestand. Recht entstand aber weiterhin auch durch andere Quellen, insbesondere kaiserliche Entscheidungen und juristische Auslegung. Prätorischer Rechtsschutz und eine unmittelbar im Gesetz festgelegte Anspruchsgrundlage sind historisch auseinanderzuhalten.

Beispiel

Ein Kläger verlangt Rechtsschutz für einen Sachverhalt, den der Prätor in seinem Edikt berücksichtigt hat. Die angekündigte Klage eröffnet ihm einen Verfahrensweg. Die spätere Fixierung des Edikts beschränkt die Möglichkeit eines neuen Prätors, jedes Jahr zusätzliche Rechtsschutzformen anzukündigen.

FAQ

Wer bearbeitete die feste Fassung?

Der römische Jurist Julian im Auftrag Kaiser Hadrians.

Was stand im Edikt?

Insbesondere Regeln und Zusagen über Klagen, Einreden und weitere Formen prätorischen Rechtsschutzes.

Endete damit jede Rechtsentwicklung?

Nein. Andere Rechtsquellen und juristische Auslegung entwickelten das römische Recht weiter.

Verwandte Begriffe

Rechtsgeschichte · Römisches Recht · Gemeines Recht · Kodifikation · Rezeption des römischen Rechts · Naturrechtskodifikation

Quellen und weiterführende Informationen

Max-Planck-Forschungsbeitrag: Private Law and the State · Handbuch des Römischen Privatrechts: historische Grundlagen · Zum Vergleich: Grundlagen des heutigen deutschen Zivilrechts

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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