Kommunalverfassungsrecht
Das Kommunalverfassungsrecht regelt Organisation, Zuständigkeiten und innere Willensbildung der Gemeinden und anderer kommunaler Körperschaften. Es bestimmt insbesondere die Stellung von Gemeinderat, Bürgermeister, Ausschüssen und Gemeindebürgern. Die wesentlichen Regeln stehen in den Gemeindeordnungen der Länder; sie konkretisieren die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Das Kommunalverfassungsrecht ist vom Kommunalabgabenrecht und vom allgemeinen Verwaltungsrecht zu unterscheiden.
Funktion und Voraussetzungen
Es ordnet die Organe der Gemeinde und ihre Zusammenarbeit. Konflikte zwischen Organen können im kommunalrechtlichen Organstreit ausgetragen werden.
Beispiel
Ein Gemeinderat verlangt Auskunft über eine Entscheidung des Bürgermeisters und beruft sich auf seine Kontrollrechte.
Häufige Fragen
Gilt überall dieselbe Gemeindeordnung?
Nein. Kommunalverfassungsrecht ist überwiegend Landesrecht und unterscheidet sich zwischen den Ländern.
Verwandte Begriffe
Gemeindeordnung, Gemeinderat, Bürgermeister, Kommunalrechtlicher Organstreit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.