Kommunalverfassungsrecht

Das Kommunalverfassungsrecht regelt Organisation, Zuständigkeiten und innere Willensbildung der Gemeinden und anderer kommunaler Körperschaften. Es bestimmt insbesondere die Stellung von Gemeinderat, Bürgermeister, Ausschüssen und Gemeindebürgern. Die wesentlichen Regeln stehen in den Gemeindeordnungen der Länder; sie konkretisieren die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Das Kommunalverfassungsrecht ist vom Kommunalabgabenrecht und vom allgemeinen Verwaltungsrecht zu unterscheiden.

Funktion und Voraussetzungen

Es ordnet die Organe der Gemeinde und ihre Zusammenarbeit. Konflikte zwischen Organen können im kommunalrechtlichen Organstreit ausgetragen werden.

Beispiel

Ein Gemeinderat verlangt Auskunft über eine Entscheidung des Bürgermeisters und beruft sich auf seine Kontrollrechte.

Häufige Fragen

Gilt überall dieselbe Gemeindeordnung?

Nein. Kommunalverfassungsrecht ist überwiegend Landesrecht und unterscheidet sich zwischen den Ländern.

Verwandte Begriffe

Gemeindeordnung, Gemeinderat, Bürgermeister, Kommunalrechtlicher Organstreit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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