Gemeinderatsausschuss

Ein Gemeinderatsausschuss ist ein vom Gemeinderat gebildetes Gremium, das bestimmte Angelegenheiten vorbereitet, berät oder in gesetzlich zulässigem Umfang selbst entscheidet. Ausschüsse dienen der Arbeitsteilung und ermöglichen eine vertiefte Behandlung einzelner Themen, etwa Bau, Finanzen oder Umwelt. Bildung, Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Öffentlichkeit richten sich nach Gemeindeordnung und Geschäftsordnung.

Funktion und Voraussetzungen

Der Gemeinderat darf Ausschüssen nur Zuständigkeiten übertragen, soweit das Gesetz dies erlaubt. Grundsatzentscheidungen können dem Gesamtgremium vorbehalten bleiben.

Beispiel

Ein Bauausschuss berät einen Bebauungsplan und empfiehlt dem Gemeinderat einen Beschluss.

Häufige Fragen

Sind Ausschusssitzungen immer öffentlich?

Das richtet sich nach der Gemeindeordnung und der jeweiligen Ausschusszuständigkeit.

Verwandte Begriffe

Gemeinderat, Geschäftsordnung des Gemeinderats, Gemeinderatssitzung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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