Gewissensfreiheit
Gewissensfreiheit bezeichnet das Recht, Entscheidungen nach einer als unbedingt verpflichtend empfundenen inneren sittlichen Überzeugung zu treffen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff ist damit für Reichweite und Durchsetzung verfassungsrechtlicher Freiheit besonders bedeutsam.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
Voraussetzungen und Folgen
Art. 4 Abs. 1 GG schützt Bildung, Haben und Betätigung des Gewissens; Konflikte erfordern praktische Konkordanz
Beispiel
Ein Betroffener verweigert eine Handlung wegen eines ernsthaften Gewissenskonflikts
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?
Entscheidend sind das jeweils betroffene Grundrecht, seine verfassungsrechtlichen Schranken und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wann liegt eine Verletzung vor?
Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn staatliche Gewalt den Schutzbereich beeinträchtigt und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Verwandte Begriffe
Grundrechte, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.