Rechtsprofession
Rechtsprofession bezeichnet die Gesamtheit der beruflich spezialisierten Tätigkeiten, die Recht auslegen, anwenden, gestalten oder vermitteln. Dazu zählen insbesondere Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare und weitere juristische Berufe. Kennzeichnend sind eine geregelte Ausbildung, fachliche Standards, berufliche Rollen und besondere Verantwortung für Rechtsstaat und Rechtsschutz. Die Rechtssoziologie untersucht Organisation, Selbstverständnis, Zugang, Macht und gesellschaftliche Funktionen dieser Berufsgruppen. Grundlagen…