Reichsunmittelbarkeit
Reichsunmittelbarkeit bezeichnete im Heiligen Römischen Reich die unmittelbare rechtliche Zuordnung einer Person, Körperschaft oder eines Gebiets zu Kaiser und Reich, ohne einen dazwischengeschalteten Landesherrn. Reichsunmittelbar konnten etwa Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte, Reichsritter und bestimmte geistliche Institutionen sein. Aus dem Status folgten unterschiedliche Rechte und Pflichten; nicht jeder Reichsunmittelbare besaß Sitz und Stimme im Reichstag. Mit der…