Anspruch
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, für einen anderen rechtlich zu handeln.
Stellvertretung bedeutet, dass eine Person eine eigene Willenserklärung im Namen eines anderen abgibt und deren Rechtsfolgen unmittelbar den Vertretenen treffen.
Ein Irrtum ist eine unbewusste Abweichung zwischen Vorstellung und Wirklichkeit, die zur Anfechtung einer Willenserklärung berechtigen kann.