Öffentliches Recht

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    Bekenntnisfreiheit

    Die Bekenntnisfreiheit schützt nach Art. 4 Abs. 1 GG das Recht, eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu bilden, zu besitzen, zu äußern und nach außen zu bekennen. Sie umfasst zugleich die negative Freiheit, ein Bekenntnis zu verschweigen, abzulehnen oder religiösen Handlungen fernzubleiben. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG enthält keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt; Beschränkungen bedürfen…

  • Rechtsschutzgleichheit

    Rechtsschutzgleichheit bezeichnet das verfassungsrechtliche Gebot, den Zugang zu Gerichten nicht von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit abhängig zu machen. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte…

  • Grundrechtsdogmatik

    Grundrechtsdogmatik bezeichnet die systematische Lehre von Struktur, Prüfung und Wirkung der Grundrechte. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Staatliche Schulaufsicht

    Staatliche Schulaufsicht bezeichnet die verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates für Organisation, Inhalte und Kontrolle des Schulwesens. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte…

  • Freiheitsentziehung

    Freiheitsentziehung bezeichnet eine besonders intensive Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit durch Festhalten in einem eng begrenzten Raum. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…

  • Sonntagsschutz

    Sonntagsschutz bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonn- und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und…

  • Parteienfinanzierung

    Parteienfinanzierung bezeichnet die rechtlich geregelte Beschaffung, Verwendung und Offenlegung der finanziellen Mittel politischer Parteien. Parteien finanzieren sich zunächst selbst, insbesondere durch Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge, Spenden, Unternehmens- und Veranstaltungseinnahmen sowie Vermögenserträge. Ergänzend erhalten anspruchsberechtigte Parteien eine staatliche Teilfinanzierung nach §§ 18 ff. PartG. Verfassungsrechtlich maßgeblich sind Staatsfreiheit, Chancengleichheit und die öffentliche Rechenschaft über Herkunft und Verwendung…

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    Intimsphäre

    Die Intimsphäre bezeichnet den höchstpersönlichen Bereich menschlichen Lebens und ist als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt. Zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören insbesondere innere Gedanken und Gefühle, höchstpersönliche Gespräche und bestimmte Ausdrucksformen der Sexualität ohne gewichtigen Sozialbezug. Echte Kernbereichseingriffe sind absolut verboten;…

  • Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen

    Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen bezeichnet die Fähigkeit einer juristischen Person, Träger bestimmter Grundrechte zu sein. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der…

  • Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung bezeichnet die Prüfung, ob ein Eingriff in ein Grundrecht trotz Beeinträchtigung verfassungsgemäß ist. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte…