Religionsrecht

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    Religionsverfassungsrecht

    Religionsverfassungsrecht umfasst die verfassungsrechtlichen Regeln über Freiheit, Gleichheit und Organisation von Religion und Weltanschauung im Verhältnis zum Staat. Es schützt individuelle und kollektive Religionsfreiheit, gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und verpflichtet den Staat zu Neutralität und Parität. Grundlage sind insbesondere Artikel 4 und 140 Grundgesetz sowie die einbezogenen Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung. Der Begriff erfasst…

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    Religionsmündigkeit

    Religionsmündigkeit ist die Fähigkeit eines Minderjährigen, selbstständig über sein religiöses Bekenntnis und seine Teilnahme an religiösen Handlungen zu entscheiden. Nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung tritt sie grundsätzlich mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein. Zuvor bestimmen die Sorgeberechtigten innerhalb gesetzlicher Grenzen über die religiöse Erziehung; mit zunehmendem Alter erhält der Wille des Kindes größeres…

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    Gesetz über die religiöse Kindererziehung

    Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung regelt, wer über die religiöse Erziehung eines Kindes entscheidet und wie der Kindeswille berücksichtigt wird. Grundsätzlich bestimmen die Sorgeberechtigten einvernehmlich; bei Streit gelten familienrechtliche Entscheidungsregeln. Das Gesetz enthält altersabhängige Mitwirkungsrechte und begründet mit Vollendung des 14. Lebensjahres die volle Religionsmündigkeit. Es schützt damit das Elternrecht, die Religionsfreiheit und das…

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    Blasphemie

    Blasphemie bezeichnet die herabsetzende oder verächtliche Äußerung über Gottheiten, Glaubensinhalte, religiöse Symbole oder als heilig angesehene Gegenstände. Das deutsche Strafrecht kennt keinen allgemeinen Straftatbestand allein zum Schutz religiöser Gefühle. Strafbar kann eine Äußerung insbesondere nach § 166 StGB sein, wenn sie den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses in einer Weise beschimpft, die geeignet ist,…

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    Religionsbeschimpfung

    Religionsbeschimpfung bezeichnet im strafrechtlichen Zusammenhang das qualifiziert herabsetzende Äußern über den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses, eine Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung. § 166 StGB stellt ein solches Verhalten nur unter Strafe, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Vorschrift schützt damit nicht jedes religiöse Gefühl. Bei ihrer Anwendung sind Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit,…

  • Negative Religionsfreiheit

    Negative Religionsfreiheit schützt das Recht, keinen Glauben zu haben, religiöse Überzeugungen nicht offenbaren zu müssen und religiösen Handlungen oder Gemeinschaften fernzubleiben. Sie folgt aus Artikel 4 Grundgesetz und ergänzt die positive Freiheit religiöser Betätigung. Staatlicher Zwang zur Teilnahme an Gebeten, Gottesdiensten oder Bekenntnissen ist grundsätzlich unzulässig. In Gemeinschaftssituationen müssen negative Religionsfreiheit, positive Religionsausübung anderer und…