Öffentliches Recht

  • Kommunalaufsicht

    Kommunalaufsicht ist die staatliche Aufsicht über Gemeinden und andere kommunale Körperschaften. Im eigenen Wirkungskreis beschränkt sie sich grundsätzlich auf Rechtsaufsicht; im übertragenen Wirkungskreis kann Fachaufsicht hinzukommen. Sie sichert rechtmäßiges Verwaltungshandeln und respektiert die Selbstverwaltung. Funktion und Voraussetzungen Aufsichtsmaßnahmen müssen gesetzlich gedeckt und verhältnismäßig sein. Beispiel Die Aufsichtsbehörde beanstandet eine rechtswidrige Satzung. Verwandte Begriffe Eigener Wirkungskreis,…

  • Bürgerbegehren

    Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument unmittelbarer kommunaler Demokratie. Bürger beantragen damit, dass über eine kommunale Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Gegenstand, Unterschriftenzahl, Begründung und Frist richten sich nach Landesrecht. Funktion und Voraussetzungen Unzulässig sind häufig Angelegenheiten, die gesetzlich dem Bürgermeister oder einem anderen Organ vorbehalten sind. Beispiel Bürger sammeln Unterschriften für einen Bürgerentscheid über den…

  • Finanzhoheit

    Finanzhoheit bezeichnet die Befugnis der Gemeinde, ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu planen und zu verwalten. Sie umfasst insbesondere Haushaltsplanung, Vermögensverwaltung, Erhebung kommunaler Abgaben und Entscheidung über freiwillige Leistungen. Die Finanzhoheit sichert die praktische Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung, wird aber durch Haushaltsrecht, Aufsicht und gesetzliche Aufgaben begrenzt. Funktion und Voraussetzungen Die…

  • Planungshoheit

    Die Planungshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung ihres Gebiets durch Bauleitplanung zu steuern. Sie ist Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung und steht besonders im Zusammenhang mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Die Gemeinde entscheidet grundsätzlich, ob und wie sie plant, muss dabei aber gesetzliche Vorgaben, die Abwägung öffentlicher und privater Belange sowie überörtliche Planungen beachten. Funktion…

  • Personalhoheit

    Personalhoheit ist die Befugnis der Gemeinde, ihr Personal im Rahmen der Gesetze selbst auszuwählen, einzusetzen und zu organisieren. Sie umfasst insbesondere Entscheidungen über Einstellung, Beförderung, Aufgabenverteilung und interne Personalstruktur. Sie ermöglicht der Gemeinde, ihre Verwaltung den örtlichen Bedürfnissen anzupassen. Beamten-, Tarif-, Haushalts- und Gleichbehandlungsrecht begrenzen diese Gestaltungsfreiheit. Funktion und Voraussetzungen Die Gemeinde handelt als Dienstherr…

  • Organisationshoheit

    Organisationshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, ihre innere Verwaltungsstruktur innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst zu gestalten. Sie betrifft etwa die Einrichtung von Ämtern, Zuständigkeitsverteilung, Geschäftsabläufe und organisatorische Zusammenfassung kommunaler Aufgaben. Sie ermöglicht eine effiziente und örtlich passende Verwaltung. Die Gemeindeordnung und Fachgesetze können allerdings bestimmte Organisationsvorgaben enthalten. Funktion und Voraussetzungen Die Organisationshoheit ergänzt Personal- und…

  • Gemeinderatsbeschluss

    Ein Gemeinderatsbeschluss ist die Entscheidung des Gemeinderats in einer Angelegenheit seiner Zuständigkeit. Er kommt nur zustande, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen, beschlussfähig und die erforderliche Mehrheit erreicht ist. Der Beschluss kann Satzungen, Haushaltsentscheidungen, Planungen oder Einzelfallentscheidungen betreffen. Form und Rechtswirkungen richten sich nach der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Funktion und Voraussetzungen Fehler bei…

  • Gemeinderatssitzung

    Die Gemeinderatssitzung ist die förmliche Zusammenkunft des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über kommunale Angelegenheiten. Sie muss nach Maßgabe der Gemeindeordnung ordnungsgemäß einberufen werden; Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Leitung und Niederschrift folgen gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Regeln. Grundsätzlich ist die Sitzung öffentlich, soweit keine rechtlich zulässigen Gründe für einen Ausschluss bestehen. Funktion und Voraussetzungen In der Sitzung werden…

  • Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung

    Die Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung bedeutet, dass Bürger grundsätzlich Zugang zu den Sitzungen des Gemeinderats haben. Sie fördert Transparenz, demokratische Kontrolle und Vertrauen in kommunale Entscheidungen. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur zulässig, wenn die Gemeindeordnung einen anerkannten Grund vorsieht, etwa Schutz personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder berechtigter Interessen. Die Entscheidung über den Ausschluss muss rechtmäßig und…

  • Geschäftsordnung des Gemeinderats

    Die Geschäftsordnung des Gemeinderats regelt den Ablauf der Ratsarbeit. Sie enthält typischerweise Bestimmungen über Einberufung, Tagesordnung, Anträge, Redeordnung, Abstimmungen, Niederschriften und Ausschüsse. Ihre Grundlage liegt in der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnungsautonomie des Gemeinderats. Sie darf gesetzlichen Vorgaben nicht widersprechen und muss die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder wahren. Funktion und Voraussetzungen Die Geschäftsordnung schafft verlässliche Verfahren für…