Kommunalaufsicht
Kommunalaufsicht ist die staatliche Aufsicht über Gemeinden und andere kommunale Körperschaften. Im eigenen Wirkungskreis beschränkt sie sich grundsätzlich auf Rechtsaufsicht; im übertragenen Wirkungskreis kann Fachaufsicht hinzukommen. Sie sichert rechtmäßiges Verwaltungshandeln und respektiert die Selbstverwaltung. Funktion und Voraussetzungen Aufsichtsmaßnahmen müssen gesetzlich gedeckt und verhältnismäßig sein. Beispiel Die Aufsichtsbehörde beanstandet eine rechtswidrige Satzung. Verwandte Begriffe Eigener Wirkungskreis,…