Kommunale Hoheitsrechte
Kommunale Hoheitsrechte sind rechtlich anerkannte Befugnisse, mit denen Gemeinden ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich gestalten können. Dazu zählen insbesondere Satzungs-, Finanz-, Planungs-, Personal-, Organisations- und Gebietshoheit. Sie konkretisieren die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und bestehen nur im Rahmen der Gesetze. Umfang und Grenzen ergeben sich aus Verfassungsrecht, Gemeindeordnung und Fachgesetzen. Funktion und Voraussetzungen Die Hoheitsrechte gewährleisten kommunale Gestaltungsfreiheit,…