Planungshoheit

Die Planungshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung ihres Gebiets durch Bauleitplanung zu steuern. Sie ist Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung und steht besonders im Zusammenhang mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Die Gemeinde entscheidet grundsätzlich, ob und wie sie plant, muss dabei aber gesetzliche Vorgaben, die Abwägung öffentlicher und privater Belange sowie überörtliche Planungen beachten.

Funktion und Voraussetzungen

Planungshoheit bedeutet nicht, dass jedes Vorhaben verhindert oder ermöglicht werden kann. Fachgesetze und Genehmigungsverfahren setzen Grenzen.

Beispiel

Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, um ein neues Wohngebiet geordnet zu entwickeln.

Häufige Fragen

Ist die Gemeinde zum Planen verpflichtet?

Eine Planungspflicht kann entstehen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Verwandte Begriffe

Bauleitplanung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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