Planungshoheit

Die Planungshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, die städtebauliche Entwicklung ihres Gebiets durch Bauleitplanung zu steuern. Sie ist Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung und steht besonders im Zusammenhang mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Die Gemeinde entscheidet grundsätzlich, ob und wie sie plant, muss dabei aber gesetzliche Vorgaben, die Abwägung öffentlicher und privater Belange sowie überörtliche Planungen beachten.

Funktion und Voraussetzungen

Planungshoheit bedeutet nicht, dass jedes Vorhaben verhindert oder ermöglicht werden kann. Fachgesetze und Genehmigungsverfahren setzen Grenzen.

Beispiel

Eine Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf, um ein neues Wohngebiet geordnet zu entwickeln.

Häufige Fragen

Ist die Gemeinde zum Planen verpflichtet?

Eine Planungspflicht kann entstehen, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Verwandte Begriffe

Bauleitplanung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Gemeinde

    Eine Gemeinde ist eine kommunale Gebietskörperschaft und damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie nimmt örtliche Angelegenheiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich wahr. Zu ihren Aufgaben zählen etwa Bauleitplanung, örtliche Infrastruktur, Daseinsvorsorge und Kultur. Gemeinden handeln durch ihre Organe, insbesondere Gemeinderat und Bürgermeister, und unterliegen der staatlichen Kommunalaufsicht. Funktion und Voraussetzungen Die Gemeinde…

  • Bürgermeister

    Der Bürgermeister ist ein zentrales Organ der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde nach außen, leitet die Gemeindeverwaltung und bereitet Entscheidungen des Gemeinderats vor oder vollzieht sie. Seine konkrete Stellung, Wahl, Amtszeit und Zuständigkeit richten sich nach dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. In vielen Ländern führt der Bürgermeister zugleich den Vorsitz im Gemeinderat, unterliegt dabei aber…

  • Finanzhoheit

    Finanzhoheit bezeichnet die Befugnis der Gemeinde, ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu planen und zu verwalten. Sie umfasst insbesondere Haushaltsplanung, Vermögensverwaltung, Erhebung kommunaler Abgaben und Entscheidung über freiwillige Leistungen. Die Finanzhoheit sichert die praktische Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung, wird aber durch Haushaltsrecht, Aufsicht und gesetzliche Aufgaben begrenzt. Funktion und Voraussetzungen Die…

  • Geschäftsordnung des Gemeinderats

    Die Geschäftsordnung des Gemeinderats regelt den Ablauf der Ratsarbeit. Sie enthält typischerweise Bestimmungen über Einberufung, Tagesordnung, Anträge, Redeordnung, Abstimmungen, Niederschriften und Ausschüsse. Ihre Grundlage liegt in der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnungsautonomie des Gemeinderats. Sie darf gesetzlichen Vorgaben nicht widersprechen und muss die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder wahren. Funktion und Voraussetzungen Die Geschäftsordnung schafft verlässliche Verfahren für…

  • |

    Interkommunale Zusammenarbeit

    Interkommunale Zusammenarbeit ist die gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Gemeinden, Landkreise oder andere kommunale Körperschaften. Sie kann öffentlich-rechtlich durch Zweckvereinbarung, Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverband und privatrechtlich durch gemeinsame Gesellschaften organisiert werden. Vergaberechtlich ist zu prüfen, ob entgeltliche Leistungsbeziehungen öffentliche Aufträge darstellen oder als institutionalisierte Inhouse-Konstellation beziehungsweise nicht institutionalisierte öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach § 108 GWB ausgenommen sind….

  • Gemeinderatssitzung

    Die Gemeinderatssitzung ist die förmliche Zusammenkunft des Gemeinderats zur Beratung und Beschlussfassung über kommunale Angelegenheiten. Sie muss nach Maßgabe der Gemeindeordnung ordnungsgemäß einberufen werden; Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Leitung und Niederschrift folgen gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Regeln. Grundsätzlich ist die Sitzung öffentlich, soweit keine rechtlich zulässigen Gründe für einen Ausschluss bestehen. Funktion und Voraussetzungen In der Sitzung werden…