Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis
Ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis ist eine rechtliche Sonderverbindung zwischen einem Hoheitsträger und einem Bürger oder einem anderen Hoheitsträger, aus der gegenseitige Leistungs-, Schutz- und Rücksichtnahmepflichten entstehen. Es kann durch Gesetz, Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlichen Vertrag oder tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung begründet werden. Für Pflichtverletzungen gelten öffentlich-rechtliche Regeln; Vorschriften des zivilrechtlichen Schuldrechts können entsprechend herangezogen werden, soweit sie…