Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bezeichnet die Befugnis und Pflicht des Bundespräsidenten, ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz auf Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren. Der Begriff ist für Aufbau, Zuständigkeiten und demokratische Legitimation der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung. Er ordnet das Verhältnis staatlicher Organe und sichert zugleich verfassungsrechtliche Grenzen öffentlicher Gewalt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, der Verfassungsrechtsprechung und dem jeweiligen institutionellen Zusammenhang. Der Begriff gehört damit zu den tragenden Regeln der staatlichen und parlamentarischen Ordnung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Voraussetzungen und Folgen

Unbestritten ist die Prüfung des formellen Zustandekommens; Umfang und Maßstab einer materiellen Prüfung werden enger beurteilt und diskutiert

Beispiel

Der Bundespräsident prüft, ob der Bund für ein beschlossenes Gesetz die Gesetzgebungskompetenz besitzt

Häufige Fragen

Wo ist der Begriff rechtlich verankert?

Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und die dazu ergangene Verfassungsrechtsprechung.

Kann die Regel politisch frei verändert werden?

Änderungen müssen das verfassungsrechtlich vorgesehene Verfahren und gegebenenfalls unabänderliche Verfassungsgrundsätze beachten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

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