Bundeskabinett
Das Bundeskabinett ist die Bundesregierung als Kollegialorgan. Nach Art. 62 GG besteht es aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Seine innere Ordnung prägt Art. 65 GG durch drei miteinander verbundene Leitungsprinzipien: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, jeder Bundesminister leitet seinen Geschäftsbereich innerhalb dieser Richtlinien selbständig und unter eigener Verantwortung, und über Meinungsverschiedenheiten zwischen…