Grundrechtsverwirkung
Grundrechtsverwirkung bezeichnet den Verlust bestimmter Grundrechte wegen ihres Missbrauchs zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.
Voraussetzungen und Folgen
Nur das Bundesverfassungsgericht kann die Verwirkung nach Art. 18 GG aussprechen; die Voraussetzungen sind außerordentlich streng
Beispiel
Ein Antrag verlangt die Verwirkung ausdrücklich genannter Grundrechte wegen fortgesetzten kämpferischen Missbrauchs
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.
Welche Funktion erfüllt der Begriff?
Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.