Landesverfassungsgericht

Landesverfassungsgericht bezeichnet ein Gericht, das über die Auslegung und Anwendung der Verfassung eines Landes entscheidet. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Zuständigkeit, Verfahren und Bezeichnungen richten sich nach Landesverfassung und Landesrecht; Bundesrecht bleibt vorrangig

Beispiel

Ein Landesorgan lässt einen Streit über seine Rechte nach der Landesverfassung entscheiden

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Koalitionsvertrag

    Koalitionsvertrag bezeichnet eine politische Vereinbarung zwischen Parteien über Ziele und Zusammenarbeit einer gemeinsamen Regierung. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit…

  • Innerer Notstand

    Innerer Notstand bezeichnet eine schwere Gefahrenlage für Bestand oder freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung….

  • Kammer des Bundesverfassungsgerichts

    Kammer des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet einen aus drei Richtern bestehenden Spruchkörper eines Senats des Bundesverfassungsgerichts. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung,…

  • Allgemeiner Justizgewährungsanspruch

    Allgemeiner Justizgewährungsanspruch bezeichnet den verfassungsrechtlichen Anspruch auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz bei Streitigkeiten außerhalb des speziellen Art. 19 Abs. 4 GG. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das…

  • Fördergebot

    Fördergebot bezeichnet den verfassungsrechtlichen Auftrag, tatsächliche Nachteile bestimmter Gruppen aktiv abzubauen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…