Interpellationsrecht
Interpellationsrecht bezeichnet das parlamentarische Frage- und Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung. Es folgt aus dem freien Mandat des Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Demokratieprinzip des Artikels 20 Absatz 2 GG. Ausgeübt wird es insbesondere durch Große und Kleine Anfragen, mündliche und schriftliche Einzelfragen sowie die Regierungsbefragung. Die Bundesregierung…