Individualmitteilung nach CEDAW
Die Individualmitteilung nach CEDAW ist eine schriftliche Eingabe an den CEDAW-Ausschuss wegen einer behaupteten Verletzung des UN-Frauenrechtsübereinkommens durch einen Vertragsstaat des Fakultativprotokolls. Sie kann von einem Betroffenen, einer Gruppe Betroffener oder grundsätzlich mit deren Zustimmung durch einen Vertreter eingereicht werden. Voraussetzung sind unter anderem staatliche Hoheitsgewalt, ausreichende Begründung und regelmäßig ausgeschöpfte verfügbare wirksame nationale Rechtsbehelfe….